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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Elementa – Praxis für Naturheilkunde TEN
Inhaberin: Flavia Padrutt
c/o Art of Beauty Padrutt
Zürcherstrasse 4
5620 Bremgarten
Schweiz

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen von Elementa – Praxis für Naturheilkunde TEN und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Praxis und ihren Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden.

Mit der Vereinbarung bzw. Buchung eines Termins werden diese AGB Bestandteil der Vereinbarung, sofern auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit bestand, sie zur Kenntnis zu nehmen.

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Leistungen

Elementa bietet naturheilkundliche Beratungen, Abklärungen und Behandlungen im Bereich der Traditionellen Europäischen Naturheilkunde (TEN) an.Das konkrete Vorgehen wird individuell anhand der jeweiligen Situation sowie in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten festgelegt. Je nach Behandlung können zusätzliche Leistungen wie Laboranalysen, Tests, Verbrauchsmaterialien oder weitere therapeutische Leistungen hinzukommen.  Das Angebot kann künftig um weitere Leistungen, Produkte, Workshops oder Kurse ergänzt werden. Für solche Angebote können ergänzende Bedingungen gelten.

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Terminvereinbarung

Termine können insbesondere über die auf der Website verlinkte Online-Terminbuchung von HealthAdvisor sowie nach individueller Vereinbarung gebucht werden. Eine Terminbuchung ist verbindlich.

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Terminabsagen und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine sind persönlich für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten reserviert.

Eine kostenlose Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage (No-Show) wird der vereinbarte Termin vollständig in Rechnung gestellt.

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Verspätungen

Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen, insbesondere wenn im Anschluss bereits ein weiterer Termin vereinbart ist. Eine Verlängerung über die ursprünglich reservierte Behandlungszeit hinaus kann nicht garantiert werden.

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Preise und Abrechnung

Die Behandlung wird grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Minutenansatz bzw. der tatsächlich erbrachten Leistung abgerechnet.

Die aktuellen Preise bzw. Tarifansätze werden gegenüber der Patientin oder dem Patienten transparent kommuniziert.

Zusätzlich können je nach Behandlung Kosten für Verbrauchsmaterialien, Laboranalysen, Tests und weitere vereinbarte Leistungen anfallen. Solche Kosten können zusätzlich zur Behandlungszeit verrechnet werden. Die Bezahlung erfolgt derzeit auf Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere TWINT, können zukünftig angeboten werden.

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Kranken- und Zusatzversicherung

Die Patientin bzw. der Patient ist selbst dafür verantwortlich, vor Beginn einer Behandlung bei der eigenen Kranken- bzw. Zusatzversicherung abzuklären, ob und in welchem Umfang die angebotenen Leistungen übernommen werden.

Eine Kostenübernahme durch eine Kranken- oder Zusatzversicherung kann durch Elementa nicht garantiert werden.

Die Rechnung ist unabhängig davon geschuldet, ob eine Versicherung die Behandlung vollständig, teilweise oder nicht übernimmt.

Die Patientin bzw. der Patient begleicht die Rechnung gegenüber Elementa und reicht diese bei Bedarf selbst bei der zuständigen Versicherung ein.

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Laboranalysen und Tests

Laboranalysen und Tests werden nur nach vorheriger Besprechung und in Absprache mit der Patientin bzw. dem Patienten durchgeführt bzw. veranlasst. Soweit durch die Bestellung oder Durchführung eines vereinbarten Tests externe Kosten entstehen, können diese der Patientin bzw. dem Patienten weiterverrechnet werden. Proben können zur Analyse an externe Fachlabore übermittelt werden.

Der Umgang mit den dabei anfallenden Personen- und Gesundheitsdaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

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Mitwirkung der Patientinnen und Patienten

Eine sichere und individuell abgestimmte Behandlung setzt eine offene Zusammenarbeit voraus.

Patientinnen und Patienten sind gebeten, für die Behandlung relevante Informationen wahrheitsgemäss und möglichst vollständig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere bestehende Erkrankungen und Beschwerden, Medikamente, Allergien, laufende oder frühere Behandlungen sowie weitere gesundheitlich relevante Informationen. Wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes während einer laufenden Behandlung sollten der Praxis mitgeteilt werden.

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Minderjährige Patientinnen und Patienten

Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten richtet sich die Einwilligung in eine Untersuchung oder Behandlung nach der Urteilsfähigkeit der betroffenen Person in Bezug auf die konkrete Behandlung.

Minderjährigkeit bedeutet nicht automatisch Urteilsunfähigkeit. Ist eine minderjährige Patientin oder ein minderjähriger Patient in Bezug auf die konkrete Behandlung urteilsfähig, kann sie oder er im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen selbst in die Behandlung einwilligen. Ist die minderjährige Person nicht urteilsfähig, erfolgt die Einwilligung durch die gesetzliche Vertretung. Bei der Beurteilung werden insbesondere Alter, Reife, Verständnis sowie Art, Bedeutung und mögliche Folgen der vorgesehenen Untersuchung oder Behandlung berücksichtigt. Elementa kann je nach Alter, Behandlung und individueller Situation die Mitwirkung oder Anwesenheit einer gesetzlichen Vertretung verlangen.

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Aufklärung und Einwilligung

Untersuchungen und Behandlungen erfolgen nach entsprechender Information und im Einverständnis mit der Patientin bzw. dem Patienten.

Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie eine vorgeschlagene Untersuchung oder Behandlung abzulehnen oder eine bereits begonnene Behandlung abzubrechen.

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Behandlungserfolg

Naturheilkundliche Beratung und Behandlung erfolgen individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen gesundheitlichen Situation.

Ein bestimmter Behandlungserfolg, eine bestimmte Wirkung oder eine Heilung kann nicht zugesichert oder garantiert werden.

Der Verlauf und Erfolg einer Behandlung können von zahlreichen individuellen Faktoren abhängen.

Eine naturheilkundliche Behandlung ersetzt zudem nicht in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung, Diagnostik oder Behandlung.

Wenn aufgrund der Beschwerden oder Befunde eine ärztliche oder anderweitige medizinische Abklärung angezeigt erscheint, kann eine entsprechende Abklärung oder Weiterweisung empfohlen werden.

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Medizinische Notfälle

Elementa bietet naturheilkundliche Abklärung und Behandlung an, ist jedoch kein medizinischer Notfalldienst.

Bei lebensbedrohlichen Beschwerden, schweren akuten Verletzungen, starken Blutungen, Verdacht auf Knochenbrüche oder anderen Situationen, die eine sofortige medizinische Versorgung erfordern, ist unverzüglich eine geeignete medizinische Notfallversorgung in Anspruch zu nehmen.

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Haftung

Elementa erbringt ihre Leistungen sorgfältig und nach dem jeweiligen fachlichen Kenntnisstand sowie im Rahmen der vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen.

Eine Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Für einen bestimmten Behandlungserfolg oder eine bestimmte Wirkung einer Behandlung wird keine Garantie übernommen.

Für Folgen, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben der Patientin bzw. des Patienten entstehen, kann die Verantwortlichkeit im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt sein.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

Personen- und Gesundheitsdaten werden vertraulich und gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, insbesondere im Zusammenhang mit HealthAdvisor, Laboren, der Website und weiteren Dienstleistern, sind in der Datenschutzerklärung von Elementa enthalten.

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Änderungen der AGB

Elementa kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anpassen, insbesondere bei Änderungen des Leistungsangebots, der Praxisorganisation oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Für bereits vereinbarte Leistungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Vereinbarung massgebenden Bedingungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

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Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht.Zwingende gesetzliche Bestimmungen und zwingende Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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Stand: Oktober 2026

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